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Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung gehört zu den Kapitalversicherungen. Sie deckt jedoch nicht – wie zum Beispiel eine Kapitallebensversicherung – insbesondere das Todesfallrisiko ab, sondern lediglich das Risiko im Alter aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht genügend Geld zu erhalten, um den bisherigen Lebensstandard beizubehalten. Durch die Zusatzoption eines Hinterbliebenenschutzes ist es dabei auch möglich seine Familie auch noch über den Tod hinaus abzusichern. Hat man dabei eine private Rentenversicherung abgeschlossen und verstirbt noch vor Rentenbeginn, ist es eine Frage der Vertragsgestaltung, wie mit den eingezahlten Beiträgen und dem bereits erwirtschafteten Überschuss verfahren wird. Es gibt in einem derartigen Fall vier Möglichkeiten. Entweder wird - im ungünstigsten Fall - gar keine Leistung fällig, oder aber die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien werden ausgezahlt, oder aber die bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Prämien, sowie der bereits erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt, oder aber eine Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Leistungsempfänger in diesem Fall sind dabei die Hinterbliebenen, also die Ehefrau, oder aber die Kinder. Verstirbt die versicherte Person hingegen nach Rentenbeginn, so wird je nach Tarifgestaltung entweder keine Leistung fällig, oder aber die Rente entsprechend der vereinbarten Garantiezeit weitergezahlt, bzw. die der Garantiezeit entsprechende Kapitalsumme ausgezahlt, oder eine Hinterbliebenenrente bis zum Tode der bezugsberechtigten Person (in der Regel der Ehepartner) gezahlt. Schließt man eine private Rentenversicherung ab, so muss man bei ihrem Abschluss keine obligatorischen Gesundheitsfragen beantworten, und auch keine Gesundheitsprüfung durch einen Arzt durchführen lassen. Eine private Rentenversicherung kann aus diesem Grund auch von Personen abgeschlossen werden, die aufgrund der Gesundheitsfragen für eine Lebensversicherungsvertrag abgelehnt wurde. In eine Rentenversicherung kann man auch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingeschlossen werden, wobei jedoch die Beantwortung von Gesundheitsfragen erforderlich ist.

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